EMM-Check® 4.3.7.0 - Hotfix vom 21.03.2022
Im Folgenden finden Sie Informationen zu den Änderungen im Hotfix vom 21.03.2022 von EMM-Check® 4.3.7.0.

Durch eine unzutreffende Variablenzuweisung kann aufgrund jüngster Erkenntnisse nicht ganz ausgeschlossen werden, dass Berechnungen des virtuellen Sichtfelds nach ISO 5006:2017 in bestimmten Fahrzeugkonstellationen zu unrichtigen Ergebnissen geführt haben.

Die Abweichungen betreffen ausschließlich die folgenden Prüfprofile der ISO 5006:2017:
  • Radbagger < 10t
  • Radbagger >= 10t und <=25t
  • Kettenbagger < 10t
  • Kettenbagger >= 10t und < 25t
  • Kettenbagger >=25 t und <= 40t
Ebenso treten die Abweichungen nur bei der Option "senkrecht zur Geometrie" für die Ausrichtung des Lichtquellenträgers auf.

Im Allgemeinen handelt es sich ausschließlich um Abweichungen bei den Sichtfeldeinschränkungen durch den Ausleger. Diese können bis zu 20cm betragen, sind aber immer größer, als die sich korrekterweise ergebenden Verdeckungen. Interne Analysen haben ergeben, dass die Abweichungen im Regelfall aber lediglich im Bereich von 5cm liegen. Fahrzeuge, welche die Prüfung nach ISO 5006:2017 in EMM-Check® in der Vergangenheit bestanden haben, werden diese also auch weiterhin bestehen.

Die Abweichung betrifft die EMM-Check®-Programmversionen 4.2.5.0 bis einschließlich 4.3.7.0 (veröffentlicht zwischen dem 09.02.2018 und 18.10.2021).

Sollte bei einem Bagger, welcher nach StVZO §35b Abs.2 Rili 11 geprüft wurde, der Baggerarm auf Grund der ggf. vorher nach ISO 5006:2017 durchgeführten Prüfung als Nicht-RB-relevant deklariert verblieben sein, kann es aufgrund des oben beschriebenen Sachverhalts ebenfalls zu Abweichungen gekommen sein. Mit dem heute zur Verfügung gestellten Hotfix ergibt sich dieses Problem zukünftig nicht mehr.

Zurück
×